Ausgangsbeschränkungen
Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
Gastronomie und Beherbergung
Gastrobetriebe dürfen Speisen von 6 bis 20 Uhr ausschließlich zur Abholung anbieten, die direkte Konsumation im Gastrobetrieb ist nicht mehr erlaubt
Freizeit, Sport und Kultur
Freizeit- und Kulturbetriebe sowie Indoor-Sportstätten bleiben während der Zeit der Verordnung geschlossen
Jeden Dienstag von 20:00 bis 22:00 Uhr
(Einlass ab 19:30 Uhr)
Kirchenplatz 1-3 (1. Stock)
2331 Vösendorf
0664/33 88 994
office@boogie-voesendorf.at